In ihrer Kundenbroschüre POSTFRISCH, Heft 6/2024, S. 37 hat die Deutsche Post AG eine Anleitung zum Sammeln von Krypto-Marken abgedruckt.

Außerdem wurde eine Sammleranfrage so beantwortet (Zitat): „Eine Kryptobriefmarke ist eine Kombination aus einer physischen Briefmarke und ihrem digitalen Abbild in der Blockchain. Ihr ist ein sogenannter Non-Fungible Token zugeordnet, kurz NFT. Dadurch wird das Abbild Ihrer Kryptobriefmarke zu einem digitalen Einzelstück. Der NFT ist quasi ein digitales Besitzzertifikat, das die Authentizität eines Objekts und das Eigentum an ihm verbrieft..“




