Neues von der Post ab 01.01.2021
Ab 01.01.2021 gibt es bei der Deutschen Post AG Änderungen, die zu beachten sind. Sie sind aus der Broschüre „Preise und Leistungen“ ersichtlich, die manchmal am Postschalter zur Mitnahme ausliegen. Preiserhöhungen bei den Entgelten gibt es bei internationalen Massen-Versendungen. Privatsammler können diese Versandformen nicht anwenden. Sie können daher nur nach gebrauchten Belegen Ausschau halten.
Wie bisher ist der Umtausch verdorbener Marken, Plusbriefe und –karten möglich. Ab 01.01.2021 wird dieser Service aber gebührenpflichtig. Das dürfte aber nur für Unbrauchbarkeit durch Eigenverschulden (z.B. falsches Frankieren, Feuchtigkeitsflecken u.ä.) gelten. Die Anwendung der Umtauschgebühr für postseitig verschuldete Unbrauchbarkeit (z.B. durch falsche oder unsaubere Abstempelungen oder altersbedingtes eigenständiges Ablösen von selbstklebenden Marken aus Markenheftchen) wird von Fachleuten kritisch gesehen und als angreifbar beurteilt.
Eine wichtige Änderung, die in der Broschüre nur kleingedruckt vermerkt ist und auf die bisher nicht deutlich hingewiesen wurde, ist dies: Päckchen können nicht mehr mit Briefmarken frankiert werden. Marken für die Päckchenfrankatur (3,79 € und 4,50 €) sind bei der Versandstelle und an den Schaltern wohl kaum noch zu erhalten sein. Aber wer unwissend Restbestände verklebt, wird sich dann mit der Umtauschregel ärgern müssen. Angeblich sollen Briefmarkenfrankaturen noch bis 30.06.2021 aus Kulanz akzeptiert werden. Vielleicht stimmt’s.